Taubenabwehr oder Fallenfang in St. Andreasberg
Taubenabwehr durch die H&H Protect GmbH
Die Taube ist ursprünglich Felsen- und Höhlenbrüter, in Städten und Siedlungsbereichen kommen sie weltweit ganzjährig vor. Sie sind schwarmbildend und leben oft an strukturierten Fassaden, in (Kirch-) Türmen und auf Dachböden. Neben ausgeprägter Standorttreue bevorzugen sie witterungsgeschützte Schlaf- und Nistplätze. Die Taube hat einen Aktionsradius, je nach Nahrungsangebot, zwischen 50 – 800 m, selten mehrere Kilometer. Tauben brüten ganzjährig, die Brutzeit beträgt circa 17 Tage. Die Jungvögel sind nach 4 – 5 Wochen flügge und nach 7 Monaten erlangen sie die Geschlechtsreife. Die potenzielle Lebenserwartung beträgt bis zu 10 Jahre, aufgrund der Lebensbedingungen der Verwilderten Stadttaube beträgt die Lebenserwartung jedoch meist weniger als 2 Jahre.
Tauben ernähren sich von stärke- oder ölhaltigen Körnern verschiedener Pflanzenarten, wie Hülsenfrüchten und Getreide- und Wildkräutersamen. Die Verwilderte Stadttaube ernährt sich von Essensresten oder häufig finden gezielte Fütterungen durch den Menschen statt.
Befallshinweise sind Kotansammlungen unterhalb von Ansitz-, Ruhe-, Schlaf- und Nistplätzen. Häufig verstopfen sie Dachrinnen und Abflüsse mit Nistmaterial oder verursachen an Gebäudefassaden Schäden durch harnsäurehaltigen Kot. Eine Taube produziert circa 10 – 15 Kg Kot im Jahr – dieses birgt Gesundheitsrisiken aufgrund hoher Keimbelastung. Neben Verschmutzung und Lärmbelästigung treten häufig vogelspezifische Parasiten, wie Taubenzecken, Vogelflöhe und Milben in befallsnahen Wohn- und Arbeitsbereichen auf. Vor Entfernung von Kotablagerungen sind Vorschriften für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu beachten.
Taubenabwehr oder Fallenfang
Als Bekämpungsmaßnahme empfiehlt es sich auf mechanische Abwehr zurückzugreifen. Sehr wirksam und nachhaltig sind Zuflugsperren wie beispielsweise Netze und Gitter. Des Weiteren eignen sich Anflugsperren wie beispielsweise Spikes, Spanndraht etc. bei Schlaf- und Nistplätzen. Die Abwehr mit elektrischen Impulsgebern (Weidezaunprinzip) hat ebenfalls eine hohe Wirksamkeit – hierfür muss gegebenenfalls der Blitzschutz berücksichtigt und ein regelmäßiger Systemcheck durchgeführt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit von Taubenfangaktionen nach einer Anfütterungsphase mit anschließender tierschutzgerechter Tötung oder Umsetzung bei mindestens 80 km Distanz (letzteres nur bedingt erfolgreich).
Sonstige Maßnahmen, wie der Einsatz von Ultraschallgeräten und Attrappen (Krähen), sind ohne Dauerwirkung. Populationsreduzierende Maßnahmen wie Taubenhäuser oder Taubenpillen sind nicht problemlösend für bereits besiedelte Gebäude.
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